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Fremdenrecht

Fremdenrecht in Österreich neu. Innenministerin spricht von großer Reform. Nach langen Diskussionen sind sich SPÖ und ÖVP einig. Das neue Fremdenrecht schafft die klassische Zuwandererquote ab und ersetzt diese durch eine Rot-Weiß-Rot-Card.

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Nach langen Diskussionen sind sich SPÖ und ÖVP einig.

Das neue Fremdenrecht schafft die klassische Zuwandererquote ab und ersetzt diese durch eine Rot-Weiß-Rot-Card. Diese legt keine Kontingente mehr fest, sondern verlangt mittels eines Punktesystems von Hochqualifizierten und Facharbeitern die Erfüllung bestimmter Kriterien wie Sprache oder Ausbildung, um nach Österreich kommen zu können. Beschlossen wird auch eine Mitwirkungspflicht für Asylwerber, die künftig bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle für Befragungen und Untersuchungen zur Verfügung stehen müssen. Umstritten sind die Regelung der „Anwesenheitspflicht“ von Asylwerbern und strengere Schubhaftbedingungen. Dagegen gab es auch heftige Kritik vonseiten der Grünen und von Menschenrechtsorganisationen.

Weitere Eckpunkte des Fremdenrechtspaketes

Schubhaft für Kinder maximal zwei Tage

Kinder können nun doch immer bei den Eltern bleiben - auch in der Schubhaft. Dafür sollen sie in spezielle Familienunterkünfte gebracht werden. Zur Schubhaft für Kinder sagte Fekter, dass diese in der Regel maximal ein bis zwei Tage dauern werde. Dabei werde der EU-Rückführungsrichtlinie gefolgt, hieß es vonseiten der Koalition.

Schubhaft nicht verlängert

Demnach kann Schubhaft nur als äußerstes Mittel und das kürzestmöglich zur Anwendung kommen. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen laut Richtlinie eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. Auch die Maximaldauer der Schubhaft wird nicht von zehn auf 18 Monate verlängert. Allerdings ist es derzeit nur innerhalb von drei Jahren möglich, diese Maximaldauer der Haft zu verhängen, künftig sind zehn Monate innerhalb von zwei Jahren möglich.

Anwesenheitspflicht kommt

Vorgesehen ist nun, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Erstaufnahmezentrum dieses bis zu sieben Tage nicht verlassen dürfen, um den Behörden für Auskünfte, Untersuchungen etc. zur Verfügung zu stehen. Verfassungsrechtliche Bedenken, wonach diese Regelung problematisch sei, da am Wochenende keine Behördenkontakte stattfänden, begegnet man mit der Einrichtung eines Journaldiensts samstags und sonntags.

Deutsch für Nicht-EU-Bürger Pflicht

Besonders wichtig ist für Fekter, dass Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern schon vor ihrer Einreise nach Österreich Deutsch lernen sollen. In den EU-Regeln zur Personenfreizügigkeit sei das nicht gefordert. Im EU Raum liegt aber nach Fekter auch nicht das Problem:
 „Unser Problem kommt vorwiegend aus dem Balkanraum beziehungsweise aus der Russischen Föderation oder aus Afrika, wo Menschen zu uns kommen wollen, die nur bei uns arbeiten wollen.“ Kritik daran wies sie zurück. Man könne bereits überall weltweit Deutsch lernen, wenn man einen Internetzugang hat“, so Fekter.

Vollkommen überzogen

Menschenrechtsorganisationen und die Grünen hatten den Fremdenrechtsbeschluss bereits im Vorfeld heftig kritisiert. Für das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) kommt die bis zu siebentägige „Anwesenheitspflicht“  einer Haft gleich. Caritas-Präsident Franz Küberl bezeichnete die „Anwesenheitspflicht“ in einem offenen Brief an Fekter als „vollkommen überzogen“.

Weiterführende Informationen Innenministerium : www.bmi.gv.at

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