Winterreifen

Winterreifen sind spätestens jetzt, nachdem uns Frau Holle schon relativ früh einen Besuch abstattet, ein Thema. Pflicht für Winterreifen und die Gesetze

Winterreifen

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Winterreifen. www.pixelio.de

Spätestens jetzt, wo Frau Holle auch den Osten Österreichs ausgiebig beglückt, für alle Autofahrer ein Thema, an dem man nicht vorbei kann. Warum sollte man im Winter mit Winterreifen unterwegs sein? Winterreifen haben eine weichere Gummimischung als Sommerreifen, durch diese weichere, kälteresistente Gummimischung ist eine bessere Verzahnung bzw. ein besserer Halt auf Schneefahrbahn, aber auch auf trockener Fahrbahn bei winterlicher Temperatur gewährleistet. Die Verzahnung mit losem Fahrbahnuntergrund wie Matsch und Schnee wird durch das Lamellenprofil ermöglicht, mit denen Winterreifen ausgestattet sind.

Der Reifenhandel empfiehlt das Aufziehen von Winterreifen bereits ab Temperaturen unter plus 7 Grad Celsius. Ob diese Empfehlung wirklich zielführend ist, ist nicht ganz unumstritten. Unbestritten ist jedoch, dass schon aus Sicherheitsgründen möglichst schon VOR dem ersten Schneefall die Winterreifen aufs Auto aufgesteckt werden sollten. Der ÖAMTC etwa empfiehlt als Richtschnur das Fahren mit Winterreifen von Oktober bis Ostern. Spätestens, wenn man auf Schneefahrbahn einen Unfall mit Sommerreifen hat, wird man sich wünschen, man hätte die Winterpneus rechtzeitig aufgezogen, denn wer bei winterlichen Verhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, kann nicht auf das Verständnis seiner KFZ-Haftpflichtversicherung rechnen.

Neue Winterreifen gibt es im qualifizierten Reifenfachhandel. Dominiert wird Fachhandel für Sommer- wie Winterreifen heute von fünf großen Konzernen: Continental, Bridgestone, Pirelli, Michelin und Goodyear. Gekennzeichnet sind Winterreifen mit dem M und S Symbol sowie einer Schneeflocke. Das M und S Symbol wird allerdings teilweise auch für nicht wintergerechte Reifen verwendet. Für Winterreifen wie Sommerreifen gilt, dass man sie nur eine begrenzte Anzahl von Saisonen verwenden sollte, da das Material im Laufe der Jahre altert, selbst wenn der Reifen nicht verwendet wird. Wichtig ist hier die alte, schon in der Fahrschule gelehrte 4x4x4-Faustregel: Immer nur 4 gleiche Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe für maximal 4 Jahre verwenden. Ist ein Reifen einmal auf eine Profiltiefe von unter 4 mm abgefahren, gilt er nicht mehr als Winterreifen. Zu wenig Platz für die Lagerung von Sommer- und Winterreifen gilt übrigens nicht als Ausrede: Viele Reifenfachhändler bieten die Möglichkeit der Lagerung an.

Gesetze Winterreifen

Autor: Andreas Lassnig

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