Gemeindewohnung: Voraussetzungen und Anmeldung

Gemeindebau in der Weimarer Straße erbaut 1925-1929.
© wikimedia.org/ Funke | Gemeindwohnungen in der Weimarer Straße erbaut 1925-1929.

Welche Voraussetzungen für den Einzug in eine Gemeindewohnung benötigt werden, wie die Vergabe vonstatten geht, wo man sich anmelden muss, was mit dem Vormerkschein-System passiert und was eigentlich der Unterschied zu einer geförderten Wohnung ist, erfahren Sie hier.

Erstellt von: | aktualisiert am 13. Februar 2024
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Neue Voraussetzungen bei der Vergabe

Der Vormerkschein wird durch das Wiener Wohn-Ticket abgelöst.

Mit dem Wohn-Ticket wird nun zuerst geprüft, ob der Antragsteller überhaupt die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung erzielt und danach erst eine den Anforderungen entsprechende Wohnung zugeteilt. Das First come, first served-Prinzip ist somit außer Kraft gesetzt – das heißt, der Zeitpunkt der Erstanmeldung ist für die Vergabe nicht länger entscheidend.

Einen Bonus erhalten vor allem "alteingesessene" Wiener. Jeder Antragsteller benötigt für die Ausstellung eines Wiener Wohn-Tickets den Nachweis, die letzten zwei Jahre in Wien den Hauptsitz gemeldet zu haben. Zuzüglich werden Personen, welche schon seit längerem Wien als ihren Lebensmittelpunkt sehen, bei der Reihung der Vergabe bevorzugt. Diese Vergabekriterien sind von jeglicher Staatsbürgerschaft unabhängig.

Die ersten eigenen vier Wände für Jungwiener ist eine ausgeweitete Initiative der Stadt Wien, welche es der jungen Generation Wiens ermöglicht, das Elternhaus zu verlassen und eine Wohnung für einen erschwinglichen Preis zu beziehen.

Wohnung auf Online-Plattform selber aussuchen

Bisher erhielten Kunden, die auf der Suche nach einem Zuhause im Gemeindebau waren, zwei konkrete Angebote für Wohnungen, die dann direkt vor Ort besichtigt werden konnten.

Online Gemeindewohnung aussuchen

Mit der am 25. Mai 2020 angelaufenen "Digitalen Wohnungsvergabe" müssen Interessenten die Wohnung nicht mehr ausschließlich vor Ort besichtigen, sondern können sie vorab mit vielen Details im Internet ansehen. Die jeweiligen Wohnungen sind mit Fotos, Grundrissplänen und umfangreichen Zusatzinformationen versehen. Zusätzlich kann nun gezielt nach konkreten Kriterien gesucht werden, zum Beispiel nach der Anzahl an Stufen bis zur Wohnung oder danach, ob es einen Aufzug gibt.

Es werden auf der Plattform laufend neue Gemeindewohnungen eingestellt. Ein weiteres Plus des neuen Systems: Wer bisher beide Vorschläge ablehnte, wurde danach im Vergabesystem für Gemeindewohnungen für drei Jahre gesperrt. Jetzt ist es ggf. auch nach Ablehnung der vorgeschlagenen Gemeindebau-Wohnungen möglich, im geförderten Sektor zum Beispiel nach einer besonders günstigen SMART-Wohnung zu suchen.

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Wie bekommt man eine Gemeindewohnung?

Sobald alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind und ein begründeter Wohnbedarf nachgewiesen werden kann, ist es möglich, das Anmeldeverfahren einzuleiten. Entweder meldet man sich bei der Wohnberatung Wien unter der Service-Hotline 01/24 111 und vereinbart einen Beratungstermin, oder man füllt das Online-Formular für das Wiener Wohn-Ticket aus.

Wenn die unten angeführten Dokumente bei der Service-Stelle eingereicht wurden und man ein Wiener Wohn-Ticket erhalten hat, wird man dazu eingeladen, diverse Wohnungen zu besichtigen. Dafür vereinbart man über die Wiener Wohnen Service-Hotline (01/24 111) einen Termin. Dort sind dann alle Einreichdokumente sowie ein aktueller Einkommensbescheid mitzubringen.

Keine Panik: Auch wenn Ihnen die erste Wohnung nicht zusagt, bekommen Sie die Chance, eine weitere Wohnung zu besichtigen. Dieses Privileg ist den Jungwienern nicht vergönnt, sie erhalten nur ein Wohnungsangebot.
Sobald die Schlüsselübergabe stattgefunden hat, steht dem Einzug in die neuen eigenen 4-Wände nichts mehr im Wege.

Sie haben bereits eine Gemeindewohnung und wollen diese tauschen, wechseln oder zusammenlegen?

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Wie lange muss man auf eine Gemeindewohnung warten?

Die durchschnittliche Wartezeit für die Prüfung eines Antrages beträgt zwei bis drei Tage. Nach einer positiven Rückmeldung sind Sie jedoch noch nicht für eine Gemeindewohnung zugeteilt. Es wird Ihnen lediglich mitgeteilt, ob Sie als Antragsteller in Frage kommen oder nicht.

Die finale Wartezeit bis zur Übermittlung der Daten über die final zugeteilte Wohnung hängt von den Wunschbezirken, Wohnraumanzahl und der Miete, die Sie sich leisten können, ab. Es wird empfohlen, mehrere Wunschbezirke anzugeben, um flexibler zu sein und somit die Wartezeit zu verkürzen.

Wer bekommt eine Gemeindewohnung?

Was sind die Voraussetzungen und wer hat Anrecht auf eine Gemeindewohnung?

Grundvoraussetzungen für die Antragsteller/innen:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • geklärte Familienverhältnisse: Verheiratete oder Personen mit eingetragener Partnerschaft können nur gemeinsam mit ihrer/ihrem Partner/in eine Wohnung beantragen
  • seit mind. 2 Jahren in Wien (an der aktuellen Einreichadresse) hauptgemeldet (Ausnahme: Kinder, die seit der Geburt in dieser Wohnung gemeldet sind)
  • im Besitz einer österreichischen, schweizerischen oder EU-Staatsbürgerschaft oder dem Reisepass eines EWR-Landes (Norwegen, Liechtenstein, Island); anerkannter Flüchtling; als Drittstaatenangehörige/r  einen Aufenthaltstitel (Daueraufenthalt EU, Daueraufenthalt- Familienangehöriger) für eine unbefristete Niederlassung vorzuweisen
  • folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden (Stand 2024):
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Haushaltsgröße Netto-Einkommen/Monat (14x) Netto-Einkommen jährlich
1 Person 4.114,29 € 57.600,00 €
2 Personen 6.130,71 € 85.830,00 €
3 Personen 6.937,86 € 97.130,00 €
4 Personen 7.744,29 € 108.420,00 €
für jede weitere Person plus 452,14 € plus 6.330,00 €

Weitere zu erfüllende Wohnbedarfsgründe für eine Gemeindewohnung sind:

  • derzeitige Wohnung ist überbelegt
    • ein Wohnraum ist überbelegt, wenn:
      • 2 Personen in 1 Wohnraum leben
      • 3 Personen in 2 Wohnräumen leben
      • 5 Personen in 3 Wohnräumen leben
      • 7 Personen in 4 Wohnräumen leben
      • die derzeitige Wohnung unter 15 m² groß ist
  • aus krankheits- oder altersbedingten Gründen wird eine neue Wohnung benötigt
    • das bedeutet:
      • nicht mehr in der Lage zu sein, über mehrere Stufen die Wohnung begehbar zu erreichen
      • die bisherige Wohnung war eine Substandard-Wohnung, also ohne WC und Bad
      • Sie sind über 65 Jahre alt, und Hauptmieter einer Gemeindewohnung und brauchen eine andere altersgerechte Wohnung
    • vorzuweisende Bestätigungen:
      • fachärztliches Attest oder fachärztliche Bestätigung die nicht älter ist als 3 Monate
      • ausgenommen sind Personen:
        • mit einer Pflegestufe 3 oder höher laut Bundespflegegeldgesetz
        • mit offenkundigen dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • unter 30 Jahre und bisher noch keine eigene Wohnung gehabt (Jungwiener/in)
    • man ist Jungwiener/in, wenn man:
      • jünger als 30 Jahre
      • seit 10 Jahren im elterlichen Haushalt lebend 
      • nicht Hauptmieter/in oder Eigentümer/in einer Wohnung ist
  • lebt mit Partner/in in einem getrennten Haushalt
    • Der Zuzug des Partners und eine damit verbundene Haushaltszusammenführung ist nicht möglich, da die bestehende Wohnung zu klein ist und dadurch eine Überbelegung entstehen würde.
    • Der Wohnbedarfsgrund "getrennter Haushalt" richtet sich an Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgefährt:innen.
  • private Dienstwohnung muss unverschuldet aufgegeben werden
    • "unverschuldet" bedeutet:
      • gesetzliches Pensionsalter erreicht und bisher in der Dienstwohnung gelebt
      • bisheriger Dienst kann aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden
        • Arbeitsunfähigkeit muss vom Arbeits- und Sozialgericht anerkannt werden
  • sie sind alleinerziehend undbrauchen eine Wohnung
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügt der Alleinerzieher über kein alleiniges Hauptmietverhältnis oder ist keine Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Wohnung.
    • Ein minderjähriges Kind lebt überwiegend in einem Kalenderjahr (d.h. über sechs Monate) und zum Zeitpunkt der Antragstellung beim einreichenden Elternteil, welcher nachweislich die Familienbeihilfe bezieht.
  • eine oder mehrere Personen im Haushalte ist/sind Rollstuhlfahrer/in
    • Es wird ein fachärztliches Attest oder eine fachärztliche Bestätigung benötigt, um einen Antrag auf Erleichterungen für Rollstuhlfahrer/innen bei der Wohnberatung Wien zu stellen.
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Gemeindewohnung Anmeldung

Wie geht die Anmeldung vonstatten, was muss ausgefüllt werden? Für einen Beratungstermin bzw. bei der Online-Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Pass, Personalausweis etc.)
  • den Staatsbürgerschaftsnachweis
  • die E-Card (=Sozialversicherungskarte)
  • die Geburtsurkunde
  • die amtliche Meldebestätigung
  • ggf. die Heirats-/Partnerschaftsurkunde
  • bei verwitweten Personen: die Sterbeurkunde
  • bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass
  • aktueller Einkommensnachweis
  • ggf.  Flüchtlingsnachweis und/oder Nachweis zur Arbeitsbewilligung
  • mitziehende Personen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) benötigen einen gültigen Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich
  • ggf. gerichtliche Dokumente wie Pflegschaftsnachweise, rechtskräftige Scheidungsurteile bzw. -vergleiche, rechtskräftiger Obsorgenachweis, etc.

Wichtig: Ein Nachweis über das derzeitige Rechtsverhältnis der bisherigen Wohnung (Hauptmietvertrag, Untermietvertrag, Nutzungsvertrag) ist zwingend notwendig (Ausnahme: aktuelle Hauptmieter einer Gemeindewohnung)!

Es können Wunschbezirke bei der Einreichung angegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass sich die Wartezeit dadurch erheblich erhöht.

Eine Wunschgröße für die Gemeindewohnung kann jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Raumanzahl hängt von der Anzahl der mitziehenden Personen ab. Durch diese Einschränkung soll soziale Gerechtigkeit bei der Vergabe garantiert werden.

Die Einreichung für eine Gemeindewohnung ist selbstverständlich kostenlos. Eine Maklerprovision existiert bei Gemeindewohnungen nicht.

Gemeindewohnung Vormerkschein

ACHTUNG: Das System mit dem Vormerkschein wurde eingestellt.

Für die Direktvergaben und den Wohnungstausch von Gemeindewohnungen steht der Wohnungsanzeiger weiterhin zur Verfügung. Auch bestehende Vormerkscheine bleiben uneingeschränkt gültig.

Gemeindebau statt gefördertem Wohnbau

Unter Gemeindebau versteht man Wohnanlangen, welche von der Stadt bzw. Gemeinde in Auftrag gegeben, realisiert, finanziert und schlussendlich in ihrer Verwaltung eingegliedert werden. Jegliche Verantwortung für die Gemeindewohnungen trägt in diesem Fall die Stadt Wien.

Der Unterschied zu einem geförderten Wohnbau liegt darin, dass Letzterer von privaten Immobilienbesitzern finanziert und verwaltet wird. Es muss sich dabei nicht zwingend um einen Neubau handeln. Der geförderte Wohnbau setzt sich aus drei Säulen zusammen:

  • der Neuerrichtung von Wohnraum,
  • der Sanierung von bestehenden Altbauten und
  • der direkten finanziellen Unterstützung von Menschen mit niedrigem Einkommen.

Der geförderte Wohnbau und die Gemeindewohnungen unterscheiden sich somit bis dato nur im Besitzer und der Hausverwaltung. Die Stadt Wien möchte mit ihrem neuen Vergabeplan den Wienerinnen und Wienern die Gemeindewohnungen schmackhafter machen.

Smart Wohnungen von der Gemeinde

Unter Smart Wohnungen versteht man ein Projekt der Stadt Wien zur Verbesserung der Wohnqualität ihrer Bürger. Kompakte Grundrisse sollen dabei helfen, die rasant steigenden Wohnkosten einzudämmen. Der Preis pro Quadratmeter Fläche einer "Smart"-Wohnung wurde auf 7,50 Euro festgelegt.

Dieses Wohnungsangebot richtet sich primär an Jungfamilien, Paare, Alleinerzieher sowie Singles. Um selbst Teil des „smarten“ Wohnbau-Projektes es zu werden, müssen die Grundvoraussetzungen für das Wiener Wohn-Ticket sowie ein begründeter Wohnbedarf (siehe weiter oben) nachgewiesen werden.

» "Smarte" Wohnbauprojekte gibt es zum Beispiel im Sonnwendviertel im 10. Bezirk!

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Ursula luckner

16. Juni 2023 - 13:01 Uhr

Ich bin o,,stadtsburger 62 habe one begrudge 3mal eine absage bekommen bin 7o % behind ert

Alle Kommentare anzeigen

Aniko Cserepesova

05. April 2023 - 09:41 Uhr

Guten Tag, ich habe 2022 meine Gemeindewohnung zurück gegeben, weil ich zu mein Partner gezogen bin, jezt haben wir uns getrennt und habe meine Entscheidung bereut. Habe ich eine Chance noch einmal eine Gemeindewohnung zu bekommen bzw ist noch mein Vormerkschein vom 2014 gültig?

Isolde Maria Tappeiner

03. März 2023 - 13:40 Uhr

Wiener Wohnen und Wohnberatung Wien ist freundlich, hilfsbereit und entgegenkommend. Ein herzliches Dankeschön, für all die Hilfen, welche ich für Menschen eingebracht habe.

Redaktion

08. November 2022 - 10:36 Uhr

S.g. Herr Strausz, bitte melden Sie sich dazu bei Wiener Wohnen unter www.wohnberatung-wien.at.Beste Grüße aus der Redaktion

Michael Strausz

07. November 2022 - 16:39 Uhr

Ich bin Mindestpensionist und seit 9 Jahren geschieden.Meine derzeitige nicht geförderte Wohnung hat einen Wohnraum und ist 35m2 klein. Die Kaltmiete beträgt 490€.Da ich mir die Kosten mit meiner monatlichen Pension von 1.137€ dank gestiegener Energiekosten nicht mehr leisten kann, muss ich die Wohnung bis Jahresende zurückgeben..Habe ich die Möglichkeit, um eine Gemeindewohnung anzusuchen?

Arben Mehmetaj

29. Oktober 2022 - 16:55 Uhr

Kann ich komme dort in gemeinde wiener wohnen mit formular I habe vergessen meine password

11. September 2022 - 18:15 Uhr

Ich bin vor 49 Jahren in Wien geboren und habe auch seit dem die meiste Zeit in Wien gelebt (kurzfristig in Niederösterreich) bin Alleinstehend und mein Einkommen wäre auch innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze. ABER: Ich bekomme keine günstige Gemeindewohnung, weil ich bereits in einer Sündteuren Genossenschaftswohnung wohne. Das ist sozial?

Susanne

19. Mai 2021 - 15:16 Uhr

Schönen guten Tag,eine Frage: mein Sohn hat eine Gemeindewohnung, eine Bekannte gibt Ihre Gemeindewohnung zurück, da sie in ein anderes Bundesland übersiedeln, ist es möglich, dass er diese Wohnung übernehmen kann.........hat die gleiche Größe, ist nur "jünger" und besser angelegt??Vielen Dank für die Antwort.Freundliche Grüße

Redaktion

19. März 2021 - 15:06 Uhr

Liebe Frau Larysa,wir sind hier nicht die richtige Anspechadresse, trotzdem möchten wir Ihnen weiterhelfen. Bezüglich Ihrer Anfrage wenden Sie sich an die Wohnberatung der Stadt Wien. Hier ein Link zu "Frauen und Wohnen" mit einem Link zur Wohnberatung. https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/wohnen/wohnberatung.htmlMfG aus der Redaktion

Larysa

17. März 2021 - 21:11 Uhr

Ich lebe in getrennte haushalt mit meinem Mann in seinen Haus in 3 km von Wien. Leider wir verstehen uns nicht und ich möchte eine Wohnung bekommen in Wien, weil ich dort arbeite. Darf ich trotzdem ein Wohn Ticket bekommen..?

K.

23. Dezember 2020 - 20:03 Uhr

Ich bin seit 3 Jahren in Wien, habe meine Lehre fertig gemacht. Habe gerade eine Arbeit bekommen. Ich erfülle meiner Meinung nach alle Kriterien. Doch die Wiener Wohnticket-Seite sagte nein.... Wie soll man das jetzt verstehen? Man bekommt auch keine Begründung. Ich möchte einfach nur eine richtige Erklärung oder kann man mit einer Person über das Anliegen reden?

Engelbert

12. Dezember 2020 - 11:16 Uhr

Ich lebe seit 34 Jahre in Wien in einer Altbau Wohnung der Kategorie D ich wollte auch gerne eine Gemeindebau Wohnung aber ich bekomme keine das ist nicht gerecht

Redaktion

25. Juni 2020 - 10:21 Uhr

Liebe Frau Knack,um einen Antrag auf das Wiener Wohn-Ticket stellen zu können, quasi die Eintrittskarte zum Wohnungsangebot der Stadt Wien, müssen einige Grundbedingungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass man "Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse"Eine andere Form der Unterstützung könnte die Wohnbeihilfe sein. Infos dazu finden Sie unter diesem Link https://www.stadt-wien.at/wien/soziales-buerokratie/wohnbeihilfe.htmlBeste Grüße aus der Redaktion

Isabella

25. Juni 2020 - 00:27 Uhr

Ich lebe mit meinen zwei Kindern, in Schwangerschaft mit meinem dritten Kind in einer Wohnung mit Wohnküche und Kabinett, also eineinhalb Zimmer, bin aber erst im März 2020 nach Wien gekommen, kann ich trotzdem in meiner Situation eine Gemeindewohnung beantragen?

Irma

25. Mai 2020 - 17:52 Uhr

Warum kann das 18 jährige Enkerl die bis jetzt bei ihren Eltern wohnte, die 3-Zimmer Gemeindebauwohnung der verstorbenen Grossmutter übernehmen?Die Enkelin ist z.B. Studentin und macht daraus eine WG mit Mitbewohner die mehr als ihren Mietanteil zahlen und so kann man sich gut finanzieren.Das ist alles rechtlich in Ordnung, oder nicht?

Peter

28. März 2020 - 09:03 Uhr

Ich lebe mit meiner Frau und meinen beiden Stiefkinder 17 u. 18 in einer für uns sehr teuren Buwog Genossenschaftswohnungin Wien. Anfangs waren wir zu fünft, doch meine Tochter 17 hat sich entschlossen doch wieder bei ihrer Mutter zu leben. Der leibliche Vater meiner Stiefkinder lebt im Notstand und wird daher bald gar keine Alimente mehr zahlen. Die Miete ist gerade gestern wieder von 1.204,- auf 1.228,- erhöht worden. :( Die Wohnung ist einfach nicht mehr leistbar, haben wir Anspruch auf eine Gemeindewohnung?

F

21. März 2020 - 18:34 Uhr

ich wohne bereits seid 20 jahren in wien, bin ein sogenannter "binnenmigrant" von nö. (natürlich auch dort geboren) wurde bereits "3x abgelehnt da ich privat wohne und 52 jahre alt bin. wieso muss ein österreicher sich "privat" eine wohnung suchen und viel bezahlen, und "andere" bekommen sofort eine große wohnung mit loggia........?!?! (für mich absolut unverständlich, da hr. bgm, ja immer laut verkündet, personen die lange in wien wohnen haben ebenso eine chance!!!!

Christian

17. Dezember 2019 - 10:49 Uhr

Habe COPD 3 nach GOLD bin im 2 stock und brauche eine Wohnung ohne stufen .lg Christian .H

Manuel

09. Oktober 2019 - 12:30 Uhr

Ich wohne seit 6 Jahren durchgehend in Wien, arbeite seit 14 Jahren in Wien (mit Unterbrechung, da Umschulung zu neuem Beruf) und jedes mal wenn ich Anfrage wird mir gesagt ich hätte keinen Anspruch, jedes mal mit anderen Argumenten. Kennt sich überhaupt jemand aus dort?Wiener Wohnservice ist eine Enttäuschung.

Wolfgang

05. Oktober 2019 - 13:53 Uhr

Wie lange muss man in einer überbelegten Wohnung wohnen, um ein Ticket zu bekommen?

Redaktion

12. Juni 2019 - 10:36 Uhr

Sehr geehrte Frau Maier,wir dürfen Sie bitte mit dieser Frage direkt an Wiener Wohnen weiterleiten, erreichbar unter der Service-Nummer 05 75 75 75.MfG aus der Redaktion

Eva

11. Juni 2019 - 08:53 Uhr

Ich habe eine Gemeinde Wohnung möchte diese meiner Tochter überlassen weil ich keine 3 Zimmer mehr brauche bekomme ich trotzdem von der Gemeinde Wien eine kleinere Wohnung????

Redaktion

16. Mai 2019 - 10:03 Uhr

;-) ja richtig! Danke für den Hinweis!MfG aus der Redaktion

S

15. Mai 2019 - 23:54 Uhr

Ich glaube sie meinten eher jünger als 30 Jahre , nicht älter ...

I.

28. Dezember 2018 - 15:22 Uhr

Eine Frage hätte ich: Sind die Sonderzahlungen wie ein Bonus im "Netto-Einkommen jährlich" zu berücksichtigen? Das Bonus ist vom Jahr zu Jahr unterschiedlich, ist nicht fix wie das Gehalt und es kann sein, dass das 14-mal Gehalt unter der Grenze ist, aber mit dem o.g. Bonus höher wird.

Sas

19. November 2018 - 12:26 Uhr

So einfach ist das alles nicht. Denn ich lebe schon seit 9 Jahren in Wien, und wurde jedesmal bei Wiener Wohnen angewiesen. Warum, keine Ahnung. Jetzt musste ich mich an die Wohnungskommission wenden, um vielleicht eine Gemeindewohnung zu bekommen.Österreicher bin ich auch, da wird's wohl weiterhin eher schlecht aussehen.

L

22. Oktober 2018 - 22:59 Uhr

Ich war einmal in der Guglgasse - da weiß die "Linke nicht was die Rechte" tut. Spielregeln werden geändert, Computerabstürze - zum Erbrechen das alles. Diese Leute müssen sich einmal selbst fragen "Wo war mei Leistung". Ein letztklassiges Beamtenvölkchen ...

Redaktion

11. Juni 2018 - 12:03 Uhr

Sehr geehrter Herr Peter,danke für den Hinweis. Bitte schauen Sie nochmals im Artikel im Absatz Gemeindewohnung anmelden, dort finden Sie nun den LINK zur Wohnberatung Wien und zur Anmeldung für das Wohnticket.Alles Gute und Grüße aus der Redaktion!

Peter

08. Juni 2018 - 12:59 Uhr

Wo findet man das Formular für die Anmeldung eines Wohntickets????? Muß das immer alles so kompliziert sein? wer gestaltet hier die Seiten mit welcher Absicht?

Michi

04. Mai 2018 - 19:00 Uhr

Wiener Wohnen.. inkompetent, umständlich, unlogisch.. jeder der dort arbeitet sollte sich in Grund und Boden schämen!

Julia

06. Dezember 2017 - 15:04 Uhr

Es heißt andauernd das die Stadt Wien nicht so viele Gemeindewohnungen zur verfügung haben. Alleinerziehende Mütter schwangere Frauen werden abgelehnt, da das Kind eventuell tot auf die Welt kommen kann . Polizeischüler in der Ausbildung bekommen innerhalb von 2 Monaten eine Wohnung weil sie für den Staat tätig sind. Aber da ist das egal, dass die Person die Ausbildung abrechen könnte...

Angelika

04. August 2017 - 10:28 Uhr

Ein Single, der also € 3.139.- netto/Monat verdient und noch bei den Eltern wohnt, hat Anspruch auf eine Gemeindewohnung?EUER ERNST?!

Bianca

19. Juli 2017 - 23:50 Uhr

Als geborene Wienerin war ich gezwungen nach NÖ auszuwandern, da ich seinerzeit als Singel in Wien keine Gemeindewohnung zugesprochen bekam (obwohl so viele im Umkreis meiner elterlichen Wohnung leer standen). Alle anderen Wohnungen waren für mich nicht finanzierbar. Mein Lebensmittelpunkt ist aber noch immer Wien. Ohne Auto habe ich nun nur mehr die Option wieder nach Wien zurück zu ziehen. Welche Möglichkeit habe ich nun, in Wien eine Gemeindewohnung zu bekommen?

F

29. Mai 2017 - 18:09 Uhr

Ich bin eine alleinerziehende Mama mit 2 Kinder und bekomme wegen der Größe 90 m2 kein Wohnticket obwohl das Haus in dem ich wohne Ende 2018 abgerissen wird! Was kann ich da tun um ein Wohnticket zu erhalten? Mir droht sonst mit Ende 2018 die Obdachlosigkeit mit 2 Kindern!

E

01. März 2017 - 17:21 Uhr

Guten Tag.Meine Tochter hat seit 2 Jahren das Wohnticket . Ab wann kann sie eine Direktvergabewohnung nehmen? Danke im vorraus

Peter

20. Jänner 2017 - 11:27 Uhr

Guten Tag,unter den vielen Beispielen, die hier angeführt werden, unter welchen Voraussetzungen man berechtigt ist, um eine Gemeindewohnung anzusuchen, fehlt mir das Beispiel: Was ist mit einer Frau, die nach dem Tod des Ehemannse finanziell nicht in der Lage ist, die Wohnung zu erhalten und ausziehen muss?

Judith

22. August 2016 - 00:16 Uhr

Eine alleinstehende Person mit über 3000 Euro Monatsgehalt bekäme eine günstige Gemeindewohnung, weil sie es z.B. bisher bevorzugt hat daheim zu wohnen. Eine Person, wie z.B. eine alleinerziehende Mutter, mit einem Bruchteil dieses Gehaltes, hat keinen Anspruch weil sie nicht mehr bei den Eltern wohnt. Wiener Wohnen vergibt Wohnungen unter diesen und anderen Voraussetzungen, gut. Nur was hat das Wort 'sozial' auf der Seite verloren? Hauptsache man beschwert sich über die scheinbar unzumutbare Leseschwäche unserer Kinder... Wirklich unzumutbar finde ich diese (und andere) rein populistische Wortzierden mit denen man gleich das ganze Volk für dumm erklärt.

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