Förderung von Photovoltaikanlagen in Österreich

Förderantrag für eine PV-Anlage
© eenevski / 123RF Stock Photo (Montage) | Eine Solaranlage ist eine etwas aufwändige, aber lohnenswerte Investition. Zur Unterstützung gibt es verschiedene Förderungen.

Förderungen von Photovoltaikanlagen gibt es in Österreich auf Bundes- und Landesebene. In Wien erhalten sowohl betriebliche als auch private Photovoltaikanlagen Förderung, sofern sie auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen installiert werden (Grünflächen ausgenommen).

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Die restlichen Förderungsmaßnahmen auf Länder- und Bundesebene haben wir für Sie in einem kurzen Überblick zusammengefasst.

Photovoltaik-Förderung durch den Staat auf Bundesebene

Bundesweit werden vier verschiedene Förderungsmöglichkeiten unterschieden: Die Förderpauschale für private Kleinanlagen bis 5 kWp, für Landwirte und Forstbetriebe bis 30 kWp, die Tarifförderung von Einspeisetarifen im bundesweit gültigen Ökostromgesetz und die Förderung netzferner Inselanlagen.

Für private Kleinanlagen wie für Anlagen für Land und Forstwirte gelten Förderpauschalen für die Förderung von Photovoltaikanlagen, die nach unterschiedlichen Kriterien berechnet werden.

Das Ökostromgesetz regelt die Einspeisetarife ins Stromnetz. Die Höhe der Tarife wird jährlich per Ökostromverordnung geregelt. Mit der Verordnung von 2012 ist neu, dass bei Aufdachanlagen ein einmaliger Investitionszuschuss gewährt wird. Inzwischen gibt es nur mehr die Förder-Größenklassen.

Bei der Förderung von Insellagen werden Anlagen zur Eigenversorgung gefördert. Die Förderung beantragen können Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Genauere Informationen und einen Überblick bietet Ihnen der Bundesverband Photovoltaic Austria.  Der Verband ist eine überbetriebliche und überparteiliche Interessensvertretung, die für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Photovoltaik in Österreich eintritt.

Photovoltaik-Förderungen in Wien

Aufgrund des großen Interesses hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmals massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. Dafür gibt es heuer insgesamt vier Fördercalls, bei denen im Laufe des Jahres eingereicht werden kann.

Das Klimaschutzministerium hat bereits die Details zur Photovoltaikförderung im Jahr 2023 veröffentlicht. Der erste Fördercall startet am 23. März um 17:00 Uhr. Alle Interessierten können dann auf eag-abwicklungsstelle.at ihre Anträge einreichen. In der ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden für natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, bereitgestellt.

Was wird gefördert?

Das Land Wien fördert Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und -freundlichen Stromerzeugung. Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb

  • Aufdach-Anlagen
  • gebäudeintegrierte Anlagen
  • freistehende/Freiflächenanlagen, die über ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden
  • vertikal montierte PV-Anlagen (Fassade)

mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Module inkl. Trägergerüst
  • Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • Messeinrichtungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Photovoltaik-Förderung im Burgenland

Im Burgenland wird derzeit die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und/oder Stromspeicher mittels einmaligem Zuschuss gefördert.. Gefördert wird konkret:

• Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis mit einer förderbaren Höchstleistung von 10 kW

• Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis mit einer förderbaren Höchstleistung von 10 kW in Verbindung mit einem Stromspeichersystem

Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kann für die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis max. 275 Euro je kWpeak gewährt werden.

Genauere Informationen über die Fördervoraussetzungen gibt es hier.

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Photovoltaik-Förderung in Kärnten

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von 35 % der förderbaren Kosten bzw. max. € 480 pro kWp (bis max. 10 kWp - max. € 4.800 je Wohnung*). Bei Photovoltaik-Anlagen mit > 10 kWp Leistung werden die förderbaren Kosten auf max. 10 kWp zurückgerechnet.

Die Förderung von Photovoltaikanlagen ist im Zuge der Wohnbauförderung möglich. Hierbei erhöhen sich die Gesamtbaukosten pro installiertem kWp.

Die genauen Bedingungen für beide Förderungen können hier eingesehen werden.

Photovoltaik-Förderung in Niederösterreich

Ab Jänner 2024 wird die Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp entfallen. Dadurch wird die bisherige Bundesförderung für private Anlagen bis 35 kWp ersetzt. 

Diese staatliche Förderung basiert auf dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und der EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom. Pro Förderaufruf und Größe der Anlagen stehen vordefinierte Fördermittel zur Verfügung.

Gefördert werden:

1. Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen
2. Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen
3. Neuerrichtung von Stromspeichern, jedoch ausschließlich in Kombination mit der Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaikanlagen
   - Die nutzbare Speicherkapazität muss mindestens 0,5 kWh je kWp (Kilowattpeak) erreichen.
   - Speichererweiterungen sind nicht förderfähig.

Die Höhe der Förderung wird als Förderbedarf in Euro pro kWp bei der Antragstellung angegeben. Der Förderbedarf darf maximal 30 % der förderfähigen Kosten betragen oder dem pauschalen Fördersatz pro kWp entsprechen.

Tipp: Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.

Weitere Information finden Sie hier.

Photovoltaik-Förderung in Oberösterreich

Bundesförderung für die Errichtung von PV-Anlagen:

  • nach einer Planung mit dem Unternehmen Ihres Vertrauens ist im ersten Schritt der Netzzugang zum öffentlichen Stromnetz sowie die Vergabe einer Einspeise-Zählpunktnummer  beim zuständigen Stromnetzbetreiber zu beantragen.
  • nach Vorliegen der Einspeise-Zählpunktnummer kann auf der Homepage der jeweiligen Förderstelle - unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderungsrichtlinien - ein entsprechender Online-Förderantrag gestellt werden.

Über die Förderungen können Sie sich hier informieren.

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Photovoltaik-Förderung in Salzburg

Das Land Salzburg fördert private Anlagen dafür gewährt das Energieministerium des Landes Fördermittel für:

1. Die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für private Haushalte mit einer Leistung von über 1 kWp, angebracht auf oder an Gebäuden. Die maximale Förderleistung beträgt dabei 10 kWp.

2. Die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für Landwirte mit einer Leistung von über 1 kWp, installiert auf oder an Gebäuden. Hierbei wird eine maximale Förderung von 20 kWp gewährt.

Es ist zu beachten, dass die Förderung pro Gebäude bzw. Einspeisezählpunkt und Wohneinheit nur einmal gewährt werden kann. Weitere Informationen und detaillierte Angaben zur Förderung finden Sie in der entsprechenden Richtlinie.

Besondere Förderungsbestimmungen gelten für abwasserhandelnde Betriebe, Unternehmen allgemein und gemeindeeigene Gebäude. Genauere Angaben erhalten Sie hier.

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Photovoltaik-Förderung in der Steiermark

Wer kann eine Förderung beantragen?

Im Kontext von Wohnnutzungen können folgende Personen und Institutionen eine Förderung beantragen:

1. Eigentümer:innen
2. Hauptmieter:innen
3. Wohnungeigentumswerber:innen
4. Dingliche Nutzungsberechtigte
5. Bevollmächtigte Hausverwaltungen
6. Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes

Des Weiteren können Betreiber:innen von Nutzungseinheiten für Sondernutzung für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude bzw. Gebäudeteile eine Förderung beantragen, sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Falle einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist. Kleinstunternehmer:innen können ebenfalls eine Förderung beantragen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist.

Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags gemäß den Richtlinien. Die Förderung ist jedoch auf maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.

Die aktuellen Förderübersichten in der Steiermark können Sie hier einsehen.

Photovoltaik-Förderung in Tirol

In Tirol wurden die Förderungen für Photovoltaik (PV)-Anlagen angepasst und erweitert: Zuvor erhielten das 6. und 7. Kilowatt-Peak einer PV-Anlage eine maximale Förderung von 2.000 Euro. Ab sofort wird nun jedes Kilowatt-Peak bei einer Gesamtleistung der PV-Anlage von bis zu 20 Kilowatt-Peak mit 250 Euro gefördert. Dadurch erhöht sich die maximale Förderung auf 5.000 Euro.

Eine Neuerung besteht darin, dass erstmals auch kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von unter sechs Kilowatt-Peak von den Förderungen profitieren können. Die Förderung gilt ebenso für die verpflichtend zu errichtende Mindestleistung im Rahmen der Wohnbauförderung (sieben Kilowatt-Peak). Zusätzlich wird im Rahmen der Wohnhaussanierung auch die Erweiterung bestehender PV-Anlagen gefördert.

Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.

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