Maklerprovision

Schlüsselübergabe mit Handschlag
© dollarphotoclub.com/kzenon | Makler verlangen zwar eine Provision für die Vermittlung einer Immobilie, können Ihnen aber einiges an Sorgen und manchmal sogar Geld sparen.

Vermittelt ein Immobilienmakler ein Geschäft zwischen Vermieter und Mieter so wird er mittels Maklerprovision bezahlt. Die Höhe der jeweiligen Maklerprovision kann im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich relativ frei verhandelt werden. Wesentliche Richtlinien sind die Marktlage, der Preis der Immobilie und weitere übliche Konditionen am Markt. Aber auch bei einem Immobilienkauf bzw. Verkauf kann eine Maklerprovision anfallen. Nur wenn wirklich ein Vertrag gültig zustande kommt, darf der Makler die Provision einfordern.

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Provisionen können:

  • vom Mieter
  • vom Vermieter
  • vom Käufer (Außenprovision) oder
  • vom Verkäufer bezahlt werden (Innenprovision) oder
  • zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden

Provision bei Kaufverträgen

Nimmt man bei einem Haus-, Wohnungs- oder Grundstückskauf die Unterstützung eines Immobilienmaklers in Anspruch, dann wird dieser mittels Maklerprovision bezahlt. Nur bei erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrages muss die Provision bezahlt werden. Dieses „Erfolgshonorar“ lässt sich folgendermaßen berechnen:

  • 4% Provision bei einem Kaufpreis bis 36.336 Euro plus 20 % USt.
  • Zwischen 36.336,- und EUR 48.449 Euro dürfen 1.453 Euro Provision plus 20 % USt verlangt werden.
  • Ab einem Kaufpreis von 48.449 Euro dürfen 3 Prozent Provision + 20 % USt verrechnet werden.

Bei einem Immobilienkauf kann der Makler die Provision sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer verlangen. Einer der beiden muss den Makler bezahlen oder sie teilen sich die Provision.

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Maklergebühren bei Miete

Bei Vermittlung von Haupt- und Untermietverträgen sind folgende Provisionen üblich:

  • Vermittlung von unbefristeten Vermietungsverträgen (Höchstbetrag):2 Bruttomonatsmieten
  • Vermittlung von befristeten Vermietungsverträgen (Höchstbeträge): Frist weniger als 3 Jahre: 1 Bruttomonatsmiete
  • Frist über 3 Jahre: 2 Bruttomonatsmieten
  • Vermittelt ein Immobilienmakler eine Gewerbeimmobilie kann er vom Vermieter 3 Bruttomonatsmieten verlangen.
  • Vom Mieter kann er jedoch:
  • auf unbestimmte Zeit oder auf mehr als 3 Jahre befristet abgeschlossen: maximal 3 Bruttomonatsmieten 
  • auf mindestens 2, aber höchstens 3 Jahre befristet abgeschlossen: maximal 2 Bruttomonatsmieten
  • auf weniger als 2 Jahre befristet abgeschlossen: maximal 1 Bruttomonatsmiete verlangen.

Darüber hinaus gibt es Ergänzungsprovisionen bei Verlängerung von befristeten Mietverhältnissen. Immobilienvermittlungsprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig. Immobilienmakler sind häufig als Doppelmakler tätig und daher kann er sowohl vom Vermieter aber auch vom Mieter die Maklerprovision einfordern. Natürlich darf der Makler die 20% gesetzliche Umsatzsteuer verrechnen.

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Höchstbeträge bei Mietverträgen – Regelung seit 1.09.2010.

Die Maklerprovision darf bei unbefristeten oder auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen maximal 2 Monatsmietzinse betragen. Sowohl bei der Vermietung von Haupt- oder Untermieten von Wohnungen und Einfamilienhäusern trifft dies zu. Die Maklerprovision darf bei einem bis maximal 3 Jahre befristeten Mietvertrag maximal in der Höhe von 1 Monatsmietzins ausfallen. Ist der Makler zugleich Verwalter der Wohnung darf die Maklerprovision bei unbefristeten Mietverträgen maximal 1 Monatsmietzins ausmachen. Die Maklerprovision bei Untermiete von einzelnen Wohnräumen darf maximal 1 Monatsmietzins betragen. Ist die Maklerprovision unzulässig kann sie zurückgefordert werden. Die Mietervereinigung Österreichs steht den Klägern beim Durchsetzen ihrer Rechte als Rechtsvertretung zu Seite.

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Maklerprovision Genossenschaftswohnung

Bei Genossenschaftswohnungen kommt es eigentlich nicht vor, dass man eine Maklerprovision bezahlen muss. Da die Genossenschaften ihre Wohnungen selber vermitteln benötigen sie nicht unbedingt die Unterstützung eines Immobilienmaklers. In der Regel muss der Übernehmer der Wohnung(z.B. Mieter) statt Provision und Kaution einen Genossenschaftsanteil bei der jeweiligen Genossenschaft hinterlegen.

Provisionsfreie Vermarktung

Immer mehr Menschen möchten den Provisionen bei der Immobiliensuche bzw. Anschaffung aus dem Weg gehen. Provisionsfreie Vermarktung ist daher immer mehr gefragt. Viele Internetseiten bieten provisionsfreie Inserate an und es wird den Immobiliensuchenden die Möglichkeit geboten sich auch ohne Immobilienmakler ein neues Zuhause anzuschaffen. Viele Privatpersonen vermieten oder verkaufen eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück und das ganz ohne Makler und somit auch ohne Maklerprovision. Ein Immobilienmakler hat dennoch auch seine Vorteile.

Vorteile eines Maklers :

  • professionelle Hilfe bei der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes.
  • schnellere Vermittlung durch professionelle Arbeit eines Maklers.
  • Provisionen fallen oft niedriger aus als die Kosten, die eine leerstehende Immobilie über längere Zeit verursachen würde.
  • Makler können auf alle Wünsche eingehen, sie kennen sich mit Immobilien und den Geschäften aus, Erfahrungen der Makler können oft Aufwand und Mühen ersparen.

Dem Käufer oder Mieter kommt es natürlich sehr entgegen wenn der Verkäufer bzw. Eigentümer die Provision begleicht. Somit muss keine Provision vom Käufer /Mieter bezahlt werden und das wäre eine weitere Variante von provisionfreier Vermarktung. Diese Form der provisionsfreien Vermarktung hat natürlich einige Vorteile.

  • Durch die Zusammenarbeit mit einem Makler wird die Immobilie schnell und sicher vermittelt.
  • Der Käufer oder Mieter hat keine Provision zu bezahlen-diese Kosten übernimmt der Verkäufer oder Eigentümer und somit wird die Immobilie ebenfalls interessanter.
  • Der Makler wird bezahlt für seine Arbeit,aber den Mieter schrecken keine weiteren Kosten von dem Immobiliengeschäft ab.
  • Der Verkäufer/Eigentümer hat professionelle Unterstützung durch den Makler.

Grundsätzlich ist es am Wichtigsten sich bei allen Immobiliengeschäften ausreichend zu informieren und immer genau nachzufragen.

Die Mietervereinigung Österreich steht immer zur Verfügung und bietet auch Rechtsschutz für Mieter an. Vorallem beim Kauf einer Immobilie sollten Sie versuchen, vorab jede offene Frage zu klären. Immobilien Anwälte können hierbei einiges an Unterstützung bieten. 

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