Grundbuch

Mit Kette und Vorhangschloss versperrter Zaun bzw. Zugang zu einem Grundstück.
© Alexandra H./pixelio.de | Der Grundbuchauzug gibt Auskunft, wer die vorausgegangen und gegenwärtigen Eigentümer eines Grundstücks sind.

Das Grundbuch ist beim Erwerb von Grund und Boden (Wohnung, Haus, Freifläche) wichtig. Grundbuchauszüge geben über den bisherigen Eigentümer und mögliche Belastungen (Pfandrecht, Hypothek) Auskunft.

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Grundbuch: Grundbuchauszüge

Die Einsicht ins Grundbuch ist beim Kauf von Grundstücken und Wohnungen unbedingt erforderlich.

Bei der Erwerbung von Grund und Boden ist nicht nur ein gültiger Kaufvertrag sondern auch der Eintrag ins Grundbuch notwendig.

Vor Abschluss des Kaufvertrag sollte man sich mit Hilfe des Grundbuchs informieren, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und ob das Grundstück/Wohnung möglicherweise belastet (z.B. Hypothek, Pfandrecht) ist.

Notare und Immobilienanwälte helfen dabei.

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Einsicht ins Grundbuch erhält man beim zuständigen Bezirksgericht. Grundbuchsauszüge und Abschriften aus den Hilfsverzeichnissen kosten rund 14,50 €.

Auch ein Notar kann in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen.

Daten aus der Grundstücksdatenbank (die Grundstücksdatenbank umfasst das Grundbuch und den Kataster) stehen der Öffentlichkeit gegen Entgelt über vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Stellen online zur Verfügung.

Übrigens: Zugriff auf das Grundbuch gibt's auch online – auf der Seite der Österreichischen Justiz oder unter Grundbuchauszug online.

Die  Auszüge aus dem Grundbuch sind für einen Laien unübersichtlich. Bei großen Wohnungsanlagen mit sehr vielen Eigentümern sind die Grundbuchsauszüge seitenlang.

Es empfiehlt sich daher nur bestimmte Anteile abzufragen um die relevante Information zu einer bestimmten Wohnung zu erhalten. Sollte man im Grundbuchsauszug Eintragungen bei einem bestimmten Objekt finden, die man nicht versteht, bzw. die nicht klar sind, sollte man einen Rechtsanwalt oder Notar fragen, oder sich an eine Wohnungsberatungsstelle (zB www.gdw.at) wenden. 

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