Stiftzahn bei intakter Zahnwurzel

Zahn der mit Zahnwerkzeug behandelt wird
© Dollarphotoclub/ LosRobsos | Gesunde Zähne durch gesunde Ernährung

Beim Stiftzahn handelt es sich um eine Krone, die mit einem Stift aus Metall, Keramik oder Kunststoff im Wurzelkanal eines Zahnes verankert wird. Früher war dieser Stift fest mit der Krone verbunden. Daher rührt auch noch der umgangssprachliche Begriff Stiftzahn.

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Wurde ein Zahn, der durch Karies sehr tief zerstört war, einer Wurzelkanalbehandlung unterzogen, kann man einen Stiftaufbau in den Wurzelkanal einbringen, um so den Zahn zu stabilisieren. Dieser Aufbau wird dann beschliffen, um eine Krone anfertigen und einsetzen zu können.

Früher wurden häufig Wurzelstift und Zahnkrone aus einem Stück gefertigt, das Resultat nannte man Stiftzahn oder Stiftkrone. Heutzutage werden Stiftaufbau und Krone grundsätzlich separat eingesetzt. Auf diese Weise ist es möglich, den Stiftaufbau im Zahn zu belassen, wenn eine neue Krone angefertigt werden muss. Das ist vor allem dann notwendig, wenn das Zahnfleisch zurückgeht.

Implantat oder Stiftzahn - wo liegt der Unterschied?

Gar nicht selten werden Stiftzahn und Zahnimplantat verwechselt, vielleicht weil das Prinzip "Zahnwurzel – Aufbau – Krone" grundsätzlich vergleichbar ist. Aber ein Stiftaufbau benötigt immer eine intakte, körpereigene Zahnwurzel im Kiefer! Ein Zahnimplantat dagegen ist eine künstliche Zahnwurzel, die da eingepflanzt wird, wo zuvor eine körpereigene Zahnwurzel war.

Wird ein Stiftzahn von der Krankenkasse bezahlt?

Generell beteiligt sich die ÖGK nicht am festsitzenden Zahnersatz. Ausnahme wären bis zu vier Klammerzahnkronen in Verbindung mit einer herausnehmbaren Prothese. Die kleinen Kassen wie SVA, BVA, KfA leisten einen bescheidenen Zuschuss. Sicherheit gibt es nach Einreichen des Heil- und Kostenplanes bei der KV. Oder bereits vor der Behandlung den HKP einreichen und die Antwort abwarten.

Die Rechnung (Honorarnote) für den "ästhetischen" Zahnersatz kann jedoch trotzdem nach der Behandlung bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden. Anteilig erhält man die Kosten der Kassenleistung zurück.

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