Lebensmittelrecht und Richtlinien für Lebensmittel

Tomaten, Mozzarella und Basilikum auf einem hölzernen Brett © gänseblümchen/pixelio.de

Lebensmittelrecht, Lebensmittelcodex (Codex Alimentarius), Herkunftsbezeichnungen, Spezialitätenschutz, Bioverordnungen – allesamt Bezeichnungen für die rechtlichen Richtlinien und Grundlagen für die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das Lebensmittelrecht in Österreich – inkl. kurzer Beschreibungen und hilfreicher weiterführender Links zu den gesetzlichen Dokumenten.

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Das Lebensmittelrecht beinhaltet viele Vorschriften und hinzugefügte Richtlinien. Grundsatzgebend sind der internationale Lebensmittelcodex und die Priorität der Lebensmittelqualitätssicherung.

Die Rechtsgrundlagen für Lebensmitteln in Österreich auf einen Blick

Gesetzliche Dokumente

  • Codex Alimentarius – Internationaler Lebensmittelkodex
  • Lebensmittelrecht in der EU und Österreich
  • Herkunftsbezeichnungen und Spezialitätenschutz

Codex Alimentarius – Internationaler Lebensmittelkodex

Der Codex Alimentarius – der internationale Lebensmittelkodex – ist eine Sammlung von Normen zur Lebensmittelsicherheit und internationaler Produktqualität.

Er beruht auf den Beschlüssen der Codex-Alimentarius-Kommission, ein gemeinsames Gremium der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen.

Der Codex wird weltweit als bindend betrachtet und sein Inhalt basiert auf dem Stand  der dazugehörigen Wissenschaft. Die Mehrheit der Staaten auf der Welt folgt den enthaltenen Vorgaben und Maßgaben und leitet nationale Regelungen daraus ab.

Die einzelnen Regelungen des Codex Alimentarius finden Sie in einer Auflistung hier in Englisch.

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Lebensmittelrecht in der EU und in Österreich

1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) 2) Freie Verkehrsfähigkeit der Waren innerhalb der EU 3) Österreichischer Lebensmittelcodex (Codex Alimentarius Austriacus)

1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)

Am 21.2.2002 trat die EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/ 2002 in Kraft. Sie gibt den rechtlichen Rahmen für die Lebensmittelsicherheit inklusive Futtermittel vor:

  • zur Festlegung der Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
  • zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
  • zur Festlegung von Verfahren

Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften finden sich nunmehr neben dem LMSVG in nationalen lebensmittelrechtlichen Verordnungen sowie zahlreichen EU-Richtlinien und unmittelbar anwendbaren Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft.

Wesentliche EU-Rechtsvorschriften sind:

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (EG-Basisverordnung)
  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
  • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • 3 EG-Lebensmittelhygieneverordnungen (EG) Nr. 852/2004, Nr. 853/2004, Nr. 854/2004

2) Freie Verkehrsfähigkeit der Waren innerhalb der EU

Basierend auf der Warenfreiheit der EU entwickelte sich das europäische Lebensmittelgesetz.

Ein Erzeugnis, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden ist, darf in der EU überall verkauft werden. Ausnahmen sind bestehende nationale Regelungen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbraucherschutzes erlassen wurden oder zwingende Erfordernisse
wie eine wirksame steuerliche Kontrolle und die Lauterkeit des Handelsverkehrs, die die Einschränkung des Warenverkehrs erfordern.

3) Österreichischer Lebensmittelcodex (Codex Alimentarius Austriacus)

Für das Österreichische Lebensmittelbuch (Österreichischer Lebensmittelcodex) ist das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig. Enthalten si

  • Verlautbarung von Sachbezeichnungen
  • Begriffsbestimmungen
  • Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen  
  • Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren 

Der Codex ist seiner Rechtsnatur nach ein objektiviertes Sachverständigengutachten.

Herkunftsbezeichnungen und Spezialitätenschutz

Sie dienen in der EU dem Schutz von Lebensmitteln und Produkten, die nach einem bestimmten traditionellen Verfahren hergestellt werden oder aus einer spezifischen Region stammen, vor Nachahmern. Gleichzeitig schützen die Herkunftsbezeichnungen auch den Verbraucher vor nachgemachten Lebensmitteln und geben ihm die Gewähr, dass er genau das Produkt bekommt, das er erwartet.

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Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Für die Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss sich die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts auf ein bestimmtes geographisches Gebiet beschränken und in einem anerkannten Verfahrensprozess erzeugt werden.

Beispiele:

  • griechischer Feta-Käse
  • Champagner 
  • San-Daniele-Schinken aus Italien

Die Verwendung des Gemeinschaftszeichens basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006.

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Die Herkunftsbezeichnung Geschützte geographische Angabe (g.g.A.) gilt dann, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.

Beispiele:

  • Schwarzwälder Schinken
  • mallorquinische Sobrassada 

Maßgeblich geregelt ist die Vergabe des Gemeinschaftszeichens durch die Verordnung (EG) Nr. 628/2008.

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Bei der Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) geht es nicht um die geographische Herkunft, sondern ausschlaggebend ist eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts.

Beispiele:

  • Mozzarella 
  • Serrano-Schinken 

Grundlage des Gemeinschaftszeichens stellt die Verordnung (EWG) Nr. 1848/1993.

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Bisher geschützte Österreichische Bezeichnungen

Wachauer Marille

gU

VO 1107/96 (ABl L 148/96)

Tiroler Graukäse

gU

VO 1263/96 (ABl L 163/96)

Steirisches Kürbiskernöl

ggA

VO 1263/96 (ABl L 163/96)

Marchfeldspargel

ggA

VO 1263/96 (ABl L 163/96)

Gailtaler Almkäse

gU

VO 1263/96 (ABl L 163/96)

Tiroler Speck

ggA

VO 1065/97 (ABl L 156/97

Tiroler Bergkäse

gU

VO 1065/97 (ABl L 156/97

Vorarlberger Alpkäse

gU

VO 1065/97 (ABl L 156/97

Vorarlberger Bergkäse

gU

VO 1065/97 (ABl L 156/97

Waldviertler Graumohn

gU

VO 1065/97 (ABl L 156/97

Tiroler Almkäse/Tiroler Alpkäse

gU

VO 2325/97 (ABl L 322/97)

Gailtaler Speck

ggA

VO 1241/2002 (ABl L 181/ 2002)

Steirischer Kren

ggA

VO 1229/2008 (ABl L 333/ 2008)

Mostviertler Birnmost

ggA

VO 237/2011 (ABl L 66/ 2011)

Das Lebensmittelrecht basiert auf dem Codex Alimentarius, der als bindende Grundlage gilt. Die nationale Ebene der rechtlichen Grundlagen im Lebensmittelbereich kann sich von einer internationalen unterscheiden.

Jedoch ist das Lebensmittelrecht der EU maßgebend und wirkt auch über nationale Gesetze, es sei denn, es bestehen nationale Regelungen, die begründet einen anderen rechtlichen Vorgang fordern.

In diesem Fall gilt: Nationale Regelungen vor EU Regelungen!

Um den Herkunfts- und Spezialitätenschutz zu garantieren, gibt die EU Komission Herkunftsbezeichnungen zur Zertifizierung vor. In Österreich gibt es zur Zeit 14 geschützte Bezeichnungen.

Um dem komplexen Konstrukt der Gesetze zur Lebensmittelqualitätssicherung gerecht zu werden gibt es noch eine Reihe von Richtlinien. Zu erwähnen sind hier:

  • Richtlinie für Gentechnik (inkl. Kennzeichnung)
  • Richtlinie zur Umsetzung zur Rückverfolgung von Lebensmitteln
  • Reinheitsgebot
  • Organic Standards

 

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