Halal: Produktion von Halal-Fleisch und Situation in Österreich

Kebab-Sandwich
© pixelio.de/Wandersmann | Auch für Döner wird meist Halal-Fleisch verwendet

Nachdem die Lebensmittelketten Merkur und Billa kurzeitig halal-zertifiziertes Fleisch in ihr Sortiment aufnahmen, war der Protest so groß, dass sich die Unternehmen gezwungen sahen, die Produkte aus dem Angebot zu nehmen. Was halal eigentlich bedeutet, wie der Schlachtvorgang erfolgt und warum nicht überall halal drin ist, wo halal drauf steht, erfahren Sie hier.

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Als „halal“ (eigentlich: halāl, arabisch: „erlaubt“)  gelten in der islamischen Lebensführung jene Dinge, die erlaubt sind und so im Gegensatz zu „harām“  stehen (arabisch: „verboten“). Dies umfasst alle möglichen Bereiche des Lebens, zum Beispiel Kleidung und Körperhygiene. Die meisten Assoziationen ruft halal jedoch im Zusammenhang mit Lebensmitteln und speziell Fleischprodukten hervor. 

Halal-Schlachtungen haben den Ruf, besonders grausam für das Tier zu sein, da es geschlachtet wird, indem die Kehle aufgeschnitten wird und man es anschließend ausbluten lässt. Diese Art der Fleischproduktion ruft bei Außenstehenden Unmut hervor. Doch was ist dran an den Vorurteilen?

Halal in der Ernährung

Für gläubige Muslime ist es wichtig, den Konsum von Nahrung sowie Genussmitteln derart zu gestalten, dass sie den muslimischen Speisegesetzen entsprechen. So ist etwa der Konsum von Rauschmitteln, Alkohol oder Vergorenem, verboten. Ein besonderer Status in der Ernährung nimmt jedoch der Fleischkonsum ein. Ob ein Fleischprodukt halal ist, zeichnet sich vor allem durch drei wesentliche Punkte aus:

  1. Die Tierart von der das Fleisch stammt
  2. Ob der Kadaver vollständig ausgeblutet wurde
  3. Die Art und Weise wie das Tier geschlachtet wurde

Die meisten domestizierten Nutztiere wie Rind, Lamm, oder Huhn gelten als halal. Nicht erlaubt sind hingegen Schweinefleisch, das Fleisch von fleischfressenden Tieren sowie Reptilien oder Insekten. Als halal gilt nur das Fleisch von Tieren, die ordnungsgemäß nach islamischem Ritus geschlachtet wurden.

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Halal-Schlachtung: Die Schächtung

Der islamische Schlachtritus zeichnet sich vor allem durch ein Merkmal aus: die Schächtung. Dafür wird das Tier mittels Kehlenschnitt getötet, der gewährleistet, dass es vollständig ausblutet. Denn sollten sich noch Rückstände vom Blut im Organismus finden, gilt das Fleisch nicht als halal. Beim Schlachtvorgang wird das Tier zudem auf den Boden gelegt, so dass der Kopf Richtung Mekka deutet. Während das Messer angesetzt wird, muss zudem der Name Allahs ausgesprochen werden.

Kritiker empfinden diese Tötungsmethode als übertrieben grausam, außerdem werden Halal-Schlachter immer wieder verdächtigt, das Tier ohne Betäubung zu schächten. Während sich im Islam die Geister darüber scheiden, ob man das Tier vorher betäuben sollte oder nicht (im Koran gibt es keine Angabe darüber), ist eine Betäubung Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Wenn es jedoch um rituelle Schlachtungen anerkannter Religiongemeinschaften geht, wie die Schächtung im Judentum oder im Islam, so muss die Betäubung sofort nach dem Öffnen der Blutgefäße erfolgen. Dies nennt man Post-cut Stunning. Beim Schlachtvorgang sollten zudem folgende Regeln berücksichtigt werden:

  • Der Schlachtvorgang darf nur von einer Person durchgeführt werden, die dazu qualifiziert ist.
  • Die Schächtung muss im Beisein eines Tierarztes erfolgen.
  • Das Messer muss möglichst scharf sein, damit der Schnitt sauber erfolgt und das Blut ungehindert aus dem Körper herauslaufen kann.
  • Die Schlachtung muss getrennt von anderen Tieren erfolgen und diese sollten weit genug entfernt sein, dass sie nichts davon mitbekommen.
  • Lange Transportwege sollten vermieden werden.

Lesen Sie auch: Der ewige Streit um das Kopftuchverbot

Halal-Fleisch? Viel Interpretationsspielraum

Im Grunde sind die Voraussetzungen, um das Halal-Zertifikat zu bekommen, nicht schwer. Was dabei jedoch nicht berücksichtigt wird, ist, dass die Frage ob das Fleisch halal ist, im Grunde schon in der Tierhaltung wurzelt. Im Islam wird die gute Behandlung von Tieren großgeschrieben und eine artgerechte Haltung des Nutzviehs vorgesehen. 

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Aus diesem Grund wird im Islam Massentierhaltung theoretisch abgelehnt, weshalb Tiere, die für die Schächtung infrage kommen, eigentlich aus artgerechter Haltung kommen sollten. Ob dies tatsächlich immer der Fall ist, darf angesichts der großen Nachfrage, des finanziellen Aufwandes, der mit einer artgerechten Aufzucht verbunden ist, und den wirtschaftlichen Interessen der Lebensmittelindustrie zumindest angezweifelt werden. 

Halal in Österreich und Wien

Da die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich und vor allem in Wien stetig wächst, besteht auch hier eine große Nachfrage nach halal-zertifizierten Lebensmitteln. Obwohl das wirtschaftliche Potential immens ist, gelang es bisher nicht, Halal-Fleisch in den großen Lebensmittelketten zu etablieren. 

Zwar wurden Fleischprodukte, die nach islamischen Vorgaben produziert wurden, zeitweise bei Merkur und Spar eingeführt; dies hatte allerdings zur Folge, dass beide Unternehmen mit erheblichem Protest vor allem auf deren Social Media-Plattformen konfrontiert wurden, sodass die Verantwortlichen bei SPAR sich gezwungen sahen, das Halal-Fleisch wieder aus dem Sortiment zu nehmen. Bei Merkur ist halal-zertifiziertes Fleisch nach wie vor im Angebot.

Gläubige Muslime sind beim Fleischkauf noch immer weitestgehend auf lokale Kleinbetriebe wie türkische Fleischereien oder Lebensmittelmärkte angewiesen, die sich auf Halal-Fleisch spezialisiert haben. Diese findet man vor allem in Wien recht zahlreich. 

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Maria Magdalena

02. Februar 2024 - 16:44 Uhr

Ich denke die Stadt Wien kümmerts nicht was Menschen wie wir (die bösen Ungläubigen) denken. Und mir ist diese Stadt langsam auch schon egal. So ist es eben, alles ist im ständigen Wandel. Naja fast alles.. Manche Religion ist beängstigend starr und veraltet

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Man sollte sich ruhig Videos von solchen Schächtungen ansehen

02. Februar 2024 - 16:30 Uhr

Ich dachte eigentlich, dass Schächten im Österreich verboten ist. Hab mal gelesen es würde dennoch aus religiösen Gründen erlaubt? Komisch fand ich das, denn das würde heißen dass die Religion über dem Gesetz steht. In Wien würde mich selbst das nicht mehr wundern.So oder so, ich finde diesen Religionswahn des Islam nur noch extrem nervend!Übrigens tun mir natürlich auch die europäischen Schlachttiere leid. Die sind auch arm. Aber nicht mal da werden Gesetze eingehalten. Deshalb schließe ich mich der Frage an, wer kontrolliert die Halal Schlächter, liebe Stadt Wien und wo gibt's dazu Berichte?

Heidi

06. Oktober 2023 - 18:24 Uhr

Wer überprüft in Wien, ob Schächtungen ordnungsgemäß und tierethisch vertretbar durchgeführt werden, also mit Betäubung?

Elke

02. März 2023 - 11:25 Uhr

Wenn das so weitergeht, mit Ritualen die nicht zu uns gehören und Tiere leiden lässt, werden vielleicht auch bald Frauen gesteinigt die ihren Mund aufmachen.

KaRo

07. Februar 2023 - 13:40 Uhr

Ich fordere ein absolutes Schächtverbot und öffentliche Ächtung dieser, unseren Werten nicht entsprechenden, Schlachtmethode, zumal nach Kontrollen schon mal hunderte Schafschädel ohne Betäubungsmerkmale ( Bolzenschuss zur Betäubung ,unmittelbar nach dem Schnitt) gefunden werden und auf div. Plattformen auch noch voller Stolz Videos von unsachgemäßen Hinterhof - Schlächtereien öffentlich gemacht werden.Aktuell wurde das für mich wieder, als heute ein Flyer einer mit Mega beworbenen Pizzeria im Postkasten landete und einem auf der ersten Seite gleich groß das Logo "Halal Food" ins Auge sprang.Jeder sollte sich überlegen ob er durch einen Kauf solcher Waren zum Unterstützer solcher für uns eher barbarischen Riten werden will.PS: oben erwähnter Pizzastand steht auf einem Grund der röm. kath. Kirche in einem NÖ Wallfahrtsort - sowas könnte man gar nicht erfinden.

Fair

05. Jänner 2019 - 15:55 Uhr

Ich forderdere schlicht und einfach ohne wenn und aber: Verbot von Schächtung in Österreich! In einem zivilisiertem Land hat keine Tier einen qualvollen Todeskampf zu erleiden!

Michael

01. Oktober 2018 - 14:39 Uhr

In den Wiener Kindergärten wird nur mehr Halal-Fleisch serviert, egal ob das Kind Moslem ist oder nicht! Auch private Kindergärten werden dazu gezwungen.

Mister

17. Mai 2018 - 20:17 Uhr

Man sollte bitte unterstreichen, dass die Juden auf die gleiche Art und Weise die Tiere schlachten müssen. Also nicht nur den Araber oder den Türken anvisieren.....

peter

07. Februar 2018 - 15:24 Uhr

ja,ja, die Tradition ! warum quält man Tiere?? will das Gott so??

Thomas

22. Oktober 2017 - 14:14 Uhr

Nachwievor bei Merkur im Sortiment!Erst gestern dort ein "Halal-Huhn" gekauft, mangels alternative!! Ich werde das aber sicher nicht mehr machen!

Hans

14. September 2017 - 13:39 Uhr

so ganz entspricht euer artikel der wahrheit nicht.Schlachtung oder Tötung§ 32. (1) Unbeschadet des Verbotes der Tötung nach § 6 darf die Tötung eines Tieres nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird.(2) Die Schlachtung, Tötung, Verbringung, Unterbringung, Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung eines Tieres darf nur durch Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.(3) Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten. Ist eine Betäubung unter den gegebenen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich oder stehen ihr zwingende religiöse Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft entgegen (rituelle Schlachtung), so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.(4) Rituelle Schlachtungen dürfen nur in einer dafür eingerichteten und von der Behörde dafür zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden.(5) Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat. Die Behörde hat die Bewilligung zur Durchführung der rituellen Schlachtung nur dann zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass1.die rituellen Schlachtungen von Personen vorgenommen werden, die über die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen,2.die rituellen Schlachtungen ausschließlich in Anwesenheit eines mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung beauftragten Tierarztes erfolgen,3.Einrichtungen vorhanden sind, die gewährleisten, dass die für die rituelle Schlachtung vorgesehenen Tiere so rasch wie möglich in eine für die Schlachtung notwendige Position gebracht werden können,4.die Schlachtung so erfolgt, dass die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt eröffnet werden,5.die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden,6.sofort nach dem Schnitt die Betäubung wirksam wird und7.die zur rituellen Schlachtung bestimmten Tiere erst dann in die dafür vorgesehene Position gebracht werden, wenn der Betäuber zur Vornahme der Betäubung bereit ist.

from

05. Juni 2017 - 11:20 Uhr

Wir waren am letzten Samstag (3.6.17) bei Merkur einkaufen. Unter anderem haben wir Faschiertes gekauft und erst zu Hause bemekt , dass wir Halal-Fleisch gekauft haben! Von wegen, es wurde wieder aus dem Sortiment genommen!

Jay

21. April 2017 - 19:26 Uhr

Sehr gut und objektiv beschrieben, danke!

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